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26.06.2007, 17:55 Uhr

"Kavaliersdelikt"-verjährt?

Hallo,

Habe da mal ne Frage...
Ich habe auf dem Weg von der Berufsschule nach Hause an einem am straßenrand parkenden Wagen den Aussenspiegel gestriffen.
Habe einige zeit gewartet, aber leider ist der fahrer nciht gekommen.
Habe dann gewartet bis die fahrerin gekommen ist und habe es ihr gesagt.
Sie meinte es wäre zwar nicht so schlimm, ich solle das lackieren des Spiegelgehäuses dann halt bezahlen, was ja selbstverständlich war.

Ich habe mir dann ein bisschen Geld zur Seite gelegt (60€), sie wollte mich anrufen, sobald sie enen Kostenvoranschlag hat.

Die ganze Sache ist jetzt aber schon über 3 Monate her, und ich bräuchte das geld jetzt eigentlich für mich...

Ist die Sache schon verjährt bzw wird sie verjähren?

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26.06.2007, 18:29 Uhr

zu: "Kavaliersdelikt"-verjährt?

Leg das Geld lieber weiter zurück...
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p
97014.htm

Verjährung nach 3 Jahren.

Gruß Trexer

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

In Höhe der Schranke

Unmittelbar vor den Schienen

Vor dem Andreaskreuz

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 1 Liter

- 600 Liter

- 50 Liter