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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eddyhamza
17.06.2007, 03:06 Uhr

wichtige frage

hallo ich fang mal so an mein kollege fuhr meinen wagen und es hatte eine kaputte windschutzscheibe, er wurde damit erwischt ich bekam dann eine mängelkarte und er bekam eine geldbuße von 50 euro und 3 punkte!
ich bekam einen brief wo drauf stand das ich die in betriebnahme des fahrzeuges anordnete und das ich eine schriftliche äußerung abgeben müsse!

nun ist meine frage

1. bekomm ich jetzt auch 3 punkte?
oder womit kann ich noch rechnen??

mein kollege meinte zur polizei das ich es wusste mit der kaputten windschutzscheibe und ich es angeordnet hattedas fahrzeug trotzdem in betriebzunehmen !

und jetzt meine zweite frage ich wusste nichts von der kaputten scheibe und ich schreib es so auf die schriftliche äußerung bekomm ich trotzem noch eine strafe????


bitte dringend um hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
17.06.2007, 05:06 Uhr

Halterhaftung bei defekter Windschutzscheibe?

Hallo,

erst mal hast eine einprägsamme Überschrift gewählt, da weiß gleicher jeder was los ist.

Als Halter bekommst du die gleiche Strafe wie der Fahrer, also auch drei Punkte.

Ist der Fahrer ein Angestellter von dir oder in welchem Verhältnis steht ihr überhaupt?

Die Frage ist, warum dein Kollege lügen sollte? Schliesslich hat er dadurch keinerlei Vorteil, da seine Strafe sich kein bißchen ändert. Von daher ist es unwahrscheinlich, das du durch blosses Ableugnen aus der Geschichte raus kommst.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eddyhamza
17.06.2007, 09:04 Uhr

zu: wichtige frage

ja er ist ein angestellter von mir und ich übergab ihn das fahrzeug einen tag vor dieser sache und da war die windschutzscheibe noch ganz.
nun er hatte wahrscheinlich angst oder keine ahnung und meinte nur so ja der fahrzeughalter also ich wüsste was von der windschutzscheibe.
und naja dies war ja nicht der fall

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Geschwindigkeit verringern

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Nicht mehr überholen