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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Liall
30.05.2007, 14:01 Uhr

Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?

109114


Sie bogen nach links/rechts *) ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 35.2 BKat; § 19 OWiG


(A - 1)


35,00

Das wird mir vorgeworfen! Ich hab keine Punkte bekommen. Muss ich jetzt sicher mit einem Aufbauseminar rechnen? Weil ich mal gehört habe, dass bei einem Bußgeld bis 40 Euro man um ein Aufbauseminar herumkommt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.05.2007, 14:04 Uhr

zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?

nein, bekommst kein aufbauseminar. das gibt es erst ab einem punkt.

holger

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30.05.2007, 16:33 Uhr

zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?

Bist du dir sicher? Also nicht, dass ich dein Wissen anzweifel
Aber ich will mich nicht freuen und dann kommt doch was. Weil hier auch öfter etwas von Verwarnschreiben kam bei mir ist es ja schon ein Bußgeldbescheid und auf vielen Seiten steht ein A Delikt heißt immer Aufbauseminar. Aber ich hoffe natürlich, dass du Recht hast. DANKE!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.05.2007, 19:24 Uhr

zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?

nööö.
ich schreib immer nur das, wozu ich gerade lust habe.

wenn keine punkte eingetragen werden, gibt es auch kein seminar.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diego1986
31.05.2007, 18:52 Uhr

zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?

Holger ik glaube du kennst dich net ganz aus wa?????
Wenn du in der Probezeit bist dann entscheidet es der Richter oder Staatsanwalt ob du ein Aufbauseminar machen musst!!!!
So wa es bei mir!!!!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.05.2007, 19:45 Uhr

zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?

» Holger ik glaube du kennst dich net ganz aus wa?????
Wenn du in der Probezeit bist dann entscheidet es der Richter oder Staatsanwalt ob du ein Aufbauseminar machen musst!!!!
So wa es bei mir!!!!!! «


Mit Sicherheit nicht. Der Richter entscheidet über das Strafmaß. Die Anordnung des Aufbauseminars ist aber keine Strafe, sondern ein verwaltungsrechtlicher Akt. Ein Richter kann weder ein Seminar anordnen, noch eine Anordnung aufheben.
Die Anordnung erfolgt auch weder über das Gericht noch über die Bußgeldstelle, sondern über die Fahrerlaubnisbehörde.

Ein Aufbausemianr wird angeordnet, wenn ein A- Delikt (oder zwei mal B) begangen wurde. Bei Liall wurde anscheindend ein Verwarngeld ausgesprochen, sodaß es nicht zu einem Aufbausemianr kommen wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.05.2007, 19:58 Uhr

zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?

übriges kennt sich der Holger ziemlich gut aus ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Liall
02.06.2007, 16:28 Uhr

zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?

ja also wenns ein verwarngeld is dann wirds so sein... ich bin gespannt was kommt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren