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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
14.05.2007, 21:07 Uhr

Verkehrshelfer....

als ich heute Morgen zur Arbeit fuhr, bog ich von einer Hauptstr. (50km/h) in eine Tempo30-Str. (keine Zone) ab...war aber im Gedanken schon auf der Arbeit und fuhr statt der 30 so 45-50km/h. Dann kam ich an eine Fußgänger-Ampel, welche ausgefallen war, wo ein Polizist(?), er hatte nur ne gelbe Weste an, ich denke er ist ein Verkehrshelfer oder so die Personen über die Straße lotste. Zuerst sah ich ihn garnicht, der war an einer Trinkhalle, aufeinmal kam der aber in Richtung Straße angerannt...dann hab ich gebremst und meinen Wagen geparkt (auf jener Straße ist meine Arbeit).

Kann der jetzt im Nachhinein noch was machen? Ich meine, er kann höchstens geschätzt haben, wie schnell ich war, Radar war keins da...


Ich weiß auch, dass das nich so gut war, passiert mir bestimmt nicht wieder.

Kevin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.05.2007, 21:32 Uhr

zu: Verkehrshelfer....

In Deutschland darf die gefahrene Geschwindigkeit nicht geschätzt werden (Eine Ahndung aufgrund geschätzter Geschwindigkeit ist nur im verkehrsberuhigten Bereich zulässig).

Wahrscheinlich wollte er Dich nur auf Deine Geschwindigkeit aufmerksam machen, ob es nun ein Polizist war oder ein Verkehrshelfer.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

An Flussläufen

An Seen

In Moorgebieten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-015 / 3 Fehlerpunkte

Wie wird der berauschende Wirkstoff von Haschisch im Körper abgebaut?

Ungleichmäßig, zeitlich nicht abschätzbar

Gleichmäßig, 0,1 Gramm je Stunde

Gleichmäßig, 0,1 Promille je Stunde

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung