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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tigermaeuschen
17.01.2007, 14:34 Uhr

Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Nach nun zweimonatigen warten, kam der brief der Verwaltungsbehörde. Dort wird eine Geldbuße von 35 euro festgelegt... Muss ioch nun zur Nachschulung?! Würde mich über eine Antwort freuen   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.01.2007, 14:47 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

nein, erst bussgelder ab 40€ geben grundsätzlich punkte und damit grundsätzlich aufbauseminar.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.01.2007, 16:52 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Na ja, das es durch Punkte grundsätzlich ein Aufbauseminar gibt, stimmt aber nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
17.01.2007, 17:42 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

@durban: einzige Ausnahme ist der Punkt fürs Handy, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.01.2007, 18:54 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Im Privatbereich, aber auch im Juristendeutsch werden die Worte "Grundsatz" und "grundsätzlich" jedoch oft relativierend verwendet - als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgegangen werden kann.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.01.2007, 19:32 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Die meisten Verstöße gegen die StVGZO sind B-Verstöße, wenn sie im Punktebereich liegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
17.01.2007, 22:04 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Wenn ihr es schon so genau nehmt:

Bei einem "Bußgeld" in Höhe von 35 Euro handelt es sich um eine gebührenpflichtige Verwarnung (somit auch um ein Verwarnungsgeld).
Bußgelder bewegen sich innerhalb eines Rahmens von 40 - 750 Euro.
Verwarnungsgelder im Bereich von 5 - 35 Euro (wobei es natürlich auch noch die "gebührenfreie" mündliche Verwarnung gibt).

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tigermaeuschen
22.01.2007, 13:16 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Dankeschön   

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil der Bremsweg länger wird

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach rechts

Geradeaus

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

- seine Geschwindigkeit stark vermindern