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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
02.01.2007, 19:04 Uhr

Wer hätte Schuld?

Hallo,



was ich mal wissen wollte und zwar mein Vw Polo hat hinten nur ein Rückwärtsfahrlicht (weiß) an der rechten Seite und ich hab Mechaniker gefragt ob da nicht Lämpchen oder so kaputt wär und er hat gemeint ne es sind nicht zweil weiß lichter pflicht. Ok dann hab ich überlegt und gedacht was würde passieren wenn ich tagsüber irgendwie rückwarts fahre und keine ahnugn aus parklücke oder so und dern nachfolgende verkerh bemerkt net das ich rückwärts fahre weil ich rückwärtslicht hinten rechts versteckt ist durch irgend win hinderniss übersehn wird und es kommt zum Aufahrunfall wer hat dann schuld, wenn wirklich beide gut aufgepasst haben und trotzdem was passiert?



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.01.2007, 19:20 Uhr

zu: Wer hätte Schuld?

kurz und knapp: DU

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Rechtsabbieger dürfen fahren

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen