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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
16.10.2006, 18:07 Uhr

zu: führerscheinantrag

ja, nur Prüfung darfst du ohne bestätigten Antrag (4-6) Wochen nicht machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
16.10.2006, 18:28 Uhr

zu: führerscheinantrag

Gilt das auch für die Theorie-Prüfung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bool
16.10.2006, 19:13 Uhr

zu: führerscheinantrag

Ja das gilt auch für die Theorieprüfung, also ich würde an deiner Stelle schnellstmöglichst den Antrag abgeben, sonst kannst du hinterher deine Prüfungen nicht rechtzeitig machen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
16.10.2006, 22:37 Uhr

zu: führerscheinantrag

Bei mir dürftest Du einfach noch nicht anfangen.
Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es zwar nicht, aber es macht pädagogisch gesehen absolut keinen Sinn, mit jemandem praktische Stunden zu absolvieren, der noch nicht einmal in absehbarer Zeit eine Prüfungszulassung bekommen wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach einem Jahr

Nach zwei Jahren

Nach fünf Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Rechtsabbieger dürfen fahren

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-002-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-002-B

Ich muss warten

Der Entgegenkommende muss warten