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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chrissi18
28.09.2006, 21:33 Uhr

Zu viert auf der Rücksitzbank?

Guten Abend zusammen,
ich habe bereits mir mehrere Seiten durchgelesen, jedoch alles geteilte Meinungen was nun erlaubt ist. Für eine kurze Fahrt (etwa 20min) würde ich, sofern es denn nun wirklich erlaubt ist, gerne 4 Leute auf meine Rücksitzbank packen. Ist das ganze nun erlaubt oder werden die Männchen in Grün mich gleich rausfischen und mich verdonnern? (was droht überhaupt) ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
28.09.2006, 21:41 Uhr

zu: Zu viert auf der Rücksitzbank?

Wenn dein Auto eine 4-Mann Rücksitzbank hat - Ja, ansonsten nicht, denn dein Auto ist nur für X Personen zugelassen, wovon deine Rücksitzbank nur für 3 ausgelegt ist *von Standard-PKW ausgeh*

Was dir droht weiß ich nicht, falls ein Unfall passiert wirds nich mehr schön, da hinten ja nichtmal 4 Sicherheitsgurte sind...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
28.09.2006, 21:43 Uhr

zu: Zu viert auf der Rücksitzbank?

Meines Wissens nach darf man mit dem PKW-Führerschein und ohne eine spezielle Personenbeförderungsberechtigung bis zu 7 Personen in einem Auto befördern, sofern für alle Personen Sitze und Sicherheitsgurte vorhanden sind. Das dürfte Deine Frage beantworten. Ich weiß allerdings nicht, was bei Zuwiderhandlung droht.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.09.2006, 21:50 Uhr

zu: Zu viert auf der Rücksitzbank?

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_21.php

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Halten am rechten Fahrbahnrand

Parken auf der Fahrbahn

Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Was können Drogen bewirken?

Abhängigkeit, Sucht

Anhaltende Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit

Rauschzustände