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15.09.2006, 22:07 Uhr

rote Ampel überfahrn,mit min. Blechschaden ABER in Probezeit

hatte vor ner woche nen kleinen unfall. bin abends nach der arbeit über ne rote ampel gefahren, nur habe ich durch die tiefstehende sonne das ROT nicht sehen könenn und bin davon ausgegangen das grün ist (was naiv meinerseits war). auf jeden fall kam da schon ein linksabbieger und wir haben uns leicht touchiert. er hat nur leider dir polizei gerufen, zu meinem übel, da ich in der probezeit bin. was kommt jetzt alles auf mich zu? da mal wieder keine konkreten angaben von der polizei gemacht werden konnten außer das ich die schuldige wäre.

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15.09.2006, 23:21 Uhr

zu: rote Ampel überfahrn,mit min. Blechschaden ABER in Probezeit

werden wegen der sachbeschädigung 200 teuros werden. rest passt schon.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie im Interesse der Umweltschonung achten?

Längeres Laufenlassen des Motors im Stand vermeiden

Häufig mit hoher Drehzahl fahren

Unnützes Hin- und Herfahren vermeiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist