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13.08.2006, 10:26 Uhr

Enfällt die Probezeit bei Führerschein mit 17?

Hallo ich möchte den Führerschein mit 17 bei uns in hessen machen und ich wollte mal fragen ob dann die probezeit mit 18 entfällt?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Raphire
13.08.2006, 11:18 Uhr

zu: Enfällt die Probezeit bei Führerschein mit 17?

Bei uns in NRW, und das wird in ganz Deutschland so sein, beträgt die Probezeit 2 Jahre. Es ist egal, ob du den Führerschein mit 17 oder 18 oder später machst, du ahst immer 2 Jahre Probezeit, wenn du die Probezeit nicht durch ein bestimmtes Seminar auf ein Jahr verkürzt.

MFG

Raphire

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine Sackgasse

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße

Auf eine Unterführung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten

An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden

Keinesfalls überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen