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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
18.07.2006, 08:39 Uhr

Prüfbescheinigungsfrage (Auto)

Hallo,

ich habe mal eine Frage und zwar wundere ich mich, dass in meinem "Autoführerschein" um genauer zu sein Prüfbescheinigung (Führerschein mit 17) kein Datum drin steht wann er ausgestellt wurde. Ist das für mich von Nachteil?
Weil mir stellt sich noch eine Frage und zwar habe ich Autoführerschein im Dezember 2005 gemacht und auf der stadtverwaltung ruht der richtige Führerschein, jetzt wo ich aber Motorrad mache muss ja ein neuer Führerschein beantragt werden. Oben links im Führerschein steht doch immer das Aushändigungsdatum. Steht dann nun des Datum wann ich Autoführerschein gemacht hab oder wann ich Motorrad gemacht habe, oder wie wird des geregelt, wegen Probezeit und so.

emefge

demario

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

Durch Abstellen des Motors

Durch Schalten in den Leerlauf