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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HBler
19.06.2006, 13:13 Uhr

Vatertagstour aufm Fahrrad

Ich habe nen Problem, ich habe letzten Vatertag mit Kumpels ne Tour gemacht und dabei auch viel getrunken. Aufm Rückweg wurde ich dann von der Polizei angehalten und mußte blasen, es wurden immerhin (ca) 1,65Promille. So richtig fahren konnte ich auch nicht mehr, aber habe mir wohl im Suffkopp gedacht: "das passt schon". Es ist nix passiert und ich bin zu dem Zeitpunkt sogar "nur" an nem Park langgefahren.

Ich weiß das man betrunken auch nicht aufm Fahrrad fahren darf, aber trotzdem weiß ich nicht so wirklich womit ich da rechnen muß. Bin zum ersten Mal im Verkehr aufgefallen. Hat irgendwer ne Ahnung was mir bevorsteht oder was ich machen kann?
Vielen Dank für die Hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.06.2006, 22:16 Uhr

zu: Vatertagstour aufm Fahrrad

"Führerschein weg" stimmt so schon mal nicht, und es finden sich auch noch andere Fehler auf der von Heuschrecke verlinkten Seite. Zwar liegt eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vor, aber die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht nach § 69 StGB kommt nur bei Kraftfahrzeugführern in Betracht, nicht bei Radfahrern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HBler
19.06.2006, 23:22 Uhr

zu: Vatertagstour aufm Fahrrad

@ Georg-g: Dein Wort in Gottes Ohr! Das wäre ja super wenn ich den Lappen nicht abgeben müsste! Danke!

@ Heuschrecke: Laß das mal mit dem anschreiben, das wird so schon teuer genug! So teure Biere hab ich wohl noch nie getrunken! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Den Mann die Straße überqueren lassen

Blickkontakt aufnehmen

Anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Abbremsen und notfalls anhalten

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird