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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
06.02.2006, 19:45 Uhr

Führerscheinfrage !

1.Hallo leute, also ich hätte da mal eine Frage und zwar ich hab ja den Rollerführerschein vor nem jahr gemacht und da steht drin als schlüsselzahl das ich ne Brille brauch, jetzt aber hab ich kein Bock mehr ne Brille zu tragen, das Problem könnte mein vor kurzem erworbener autoführerschein "begleitetes fahren mit 17" lösen, kann ich wenn ich von polizisten angehalten werde auch den vorläufigen Autoführerschein vorzeigen oder muss ich den Rollerführerschein zeigen?

2. Darf ich eigentlich mit dem erworbenen autoführerschein mit 17 großequads fahren also mehr wie 50 qm3? Also auch trikes u.s.w?Oder überhaupt irgendwas

3.Was könnte auf mich zukommen seitens der polizei wenn die mich anhalten während ich mit dem roller unterwegs bin und keine Betriebserlaubnis dabei hab? finde die nämlich net

Für ausführliche und individuelle Beratungen würde ich mich sehr freuen,besonders von Herrn Holger ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005

Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße

Auf das Ende einer Autobahn

Auf den Anfang einer Autobahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Mit Gegenverkehr

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung