Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
02.02.2006, 16:39 Uhr

Fehlender Scheibenwischer

Hallo Leute
Weiß wer von euch,was einem passiert,wenn die Polizei entdeckt,dass der Rückscheibenwischer fehlt?? Ich bin dabei nicht der Fahrzeughalter und noch in der Probezeit,ich wurde auch noch nicht angehalten..will es nur interessehalber wissen.
Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2006, 16:44 Uhr

zu: Fehlender Scheibenwischer

Da passiert nichts, weil ein Heckwischer nicht vorgeschrieben ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
03.02.2006, 15:41 Uhr

zu: Fehlender Scheibenwischer

wenn der hinten fehlt: die gelegenheit nutzen und cleanen.
im ernst: der ist nicht vorgeschrieben. vorn reicht theoretisch glaube ich auch nur einer (der auf der fahrerseite). ältere lkw haben teilweise auch nur einen gehabt.
bei mercedes gibt (gab) es ja auch die einarmwischer.
@SoulJha:
wasserabweiser auf die scheibe sprühen und sobald wie möglich welche besorgen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu riskanter Fahrweise

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu verzögerter Reaktion

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung