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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Die Jedde
31.01.2006, 13:06 Uhr

BE durchgefallen-kann ick anfechten?

Heyho, hatte heute meine Anhänger-Führerscheinprüfung. Hab die ganze Prüfung perfekt gemeistert, nich einen Fehler gemacht-eben alles wirklich perfekt.
Bis ick den Anhänger zum Schluss wieder am Ausgangspunkt abstellen sollte. Der Ausgangspunkt is sone Raststätte bei uns, riesen Parkplatz, der zum Zeitpunkt komplett leer war. Auch sonst war außer einem weiteren Fahrlehrer keiner auf dem ganzen Gelände anwesend.
Es kam, wie es kommen musste: Ick parkte den Hänger ohne Sicherungsposten rückwärts ein. Hab dabei alle Spiegel beobachtet, vorher hatte man auch auch schon sehen können, dat niemand angefahren zu werden drohte, keine Kinder und Rentner in der Nähe etc.
Naja, er hat mich dafür durchfallen lassen. Hätte dat jetzt auch zähneknirschend so hingenommen, aber meine Mudder meint, dat wär so nich zulässig und ick solle dat anfechten.
Hab daraufhin mal n bisschen gegoogelt und auch überall gesehen, dat man beim Rückwärtsfahren mit Anhänger nen Sicherungsposten zu stationieren hat.
Allerdings fand ick auch dat hier:

"Dieser Prüfungsteil ist nicht bestanden, wenn der Bewerber:

-auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt
-den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt
-eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt
-bei der "Rampenaufgabe" die Rampe anfährt bzw. die hintere Markierung überfährt"

Man kann mir durch dat Weglassen des Sicherungsposten vielleicht ne ungenügende Beobachtung des Verkehrs vorwerfen (trotz ständiger Spiegelbeobachtung, auch Rückwärtsgucken etc.), aber es kam dabei zu keiner Gefährung. Die Chance, jemanden anzufahren, war einfach nich gegeben, weil niemand sonst da war.

Kann ick dat "Urteil" anfechten?

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