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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
16.11.2005, 23:17 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Polizei einschalten und Verursacher ermitteln lassen. Wenn erfolgreich, Wagen sofort zum Gutachter bringen lassen. Anwalt einscahlten (zahlt gegnerische Versicherung).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
17.11.2005, 10:17 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Laß es auf jeden gfall über einen Gutachter laufen. Die Schäden am PKW erreichen schnell 1000 EUR und mehr!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.11.2005, 17:12 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Vergiss die Tipps mit Polizei und Anwalt. Die gegnerische Versicherung kannst du ganz einfach über den Zentralruf der Autoversicherer herausbekommen, Tel. 0180-25 0 26 (6 Cent pro Anruf). Das geht sogar online:
http://www.gdv-dl.de/anmelde.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
17.11.2005, 18:54 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Das mit dem eigenen Gutachter ist schon eine gute Entscheidung, die von der Versicherung sind evtl nicht ganz unparteiisch. Warst du dort schon? Der Kostenvoranschlag bzw die Rechnung der Werkstatt reicht hier nicht aus, da musst du schon zu einem Kfz-Sachverständigen (z.B. auch bei TÜV und Dekra) gehen. Vorher solltest du noch nichts reparieren lassen.
Du hast auch für die Zeit, in der das Auto in der Werkstatt is,t bzw für die im Gutachten angesetzte Zeit zur Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden, Anspruch auf einen Mietwagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
17.11.2005, 20:12 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Anwalt auf jeden Fall einschalten, da er nichts kostet. Ohne Anwalt verzögert sich die Regulierung erfahrungsgemäß erheblich, falls überhaupt eine volle Erstattung stattfindet.

PKLW kann evtl. bei Hinterhofwerkstatt instandgesetzt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.11.2005, 20:25 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

»Anwalt auf jeden Fall einschalten, da er nichts kostet.«

Doch, der Anwalt kostet was, und zwar für die gegnerische Versicherung. Und wenn jeder ab sofort nach der Norbert-Veith-Methode auch bei Bagatellunfällen mit glasklarer Rechtslage einen Anwalt einschaltet, dann trägt die Versichertengemeinschaft die gestiegenen Kosten. Also nicht rumheulen, wenn der nächste Beitrag für die Kfz-Haftplicht mal wieder teurer geworden ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
17.11.2005, 22:03 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Bei heutigen Reparaturkosten reicht ein eingedellter, vorderer Kotflügel zur Überschreitung der Bagatellgrenze aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
18.11.2005, 09:30 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

doch ich.. ;) mein persönlicher amg is nen 01er focus ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B

Ich lasse den blauen Pkw durchfahren

Ich lassen den gelben Pkw durchfahren

Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B

Personen überqueren vor dem Bus die Straße

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen

Der Bus fährt plötzlich rückwärts