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13.10.2005, 16:37 Uhr

zu: Rotlichtvergehen

Wie lang sind die Vergehen denn her? 3 Monate beträgt die Verjährungsfrist.

Wenn es unter 1 sec war, würden beide Verstöße nach Bußgeldkatalog je 50 € kosten und je 3 Punkte bringen. Dazu kommen pro Bußgeldbescheid nochmal ca 25 € Gebühren. Wenn du Pech hast, kostet der zweite Verstoß mehr, weil du dann Wiederholungstäter bist.

Zum Aufbauseminar musst du aber nur einmal und auch deine Probezeit verlängert sich dann nur um 2 Jahre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

Eine Tasse Kaffee

Bestimmte Medikamente und berauschende Mittel

Eine Tasse Tee

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss