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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kulmi84
14.09.2005, 15:49 Uhr

Darf ich mit einem 50ccm Roller die Landstrasse benutzen?

Ich hätte mal eine Frage dich mich sehr beshäftigt.
Ich muss mit meinem Roller (50ccm/45Km/h) immer nach Bochum (ca.22km) zur Uni Fahren. Erstmal fahre ich innerorts durch die Strasse doch
dann wird die Strasse zur Landstrasse (zweispurig ohne Seitenstreifen mit baulicher trennung wo 100km/h erlaubt sind), darf ich die Landstrasse auch benutzen oder nicht? Es ist nun mal der einzige weg ohne die Autobahn zu benutzen um zu Uni zu kommen. Welche Strasse außer der Autobahn sind für die 50ccm Roller auch tabu?

Über eine Antwort wäre ich euch dankbar
Gruss
kulmi84

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.09.2005, 15:51 Uhr

zu: Darf ich mit einem 50ccm Roller die Landstrasse benutzen?

Nur Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind für dich tabu, alle anderen Strecken darfst du mit deinem Roller benutzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
14.09.2005, 20:28 Uhr

zu: Darf ich mit einem 50ccm Roller die Landstrasse benutzen?

Hallo,

noch ein kleiner Nachtrag: Die Kraftfahrstraße erkennt man durch das blaue, quadratische Schild mit dem weißen Auto in der Mitte.
Kraftfahrstraßen können auch Straßen ohne bauliche Trennung sein, die wie normale Landstraßen aussehen.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kulmi84
14.09.2005, 20:59 Uhr

zu: Darf ich mit einem 50ccm Roller die Landstrasse benutzen?

Danke euch für die schnellen und guten Antworten.
Ihr habt mir sehr geholfen, somit weiß ich jetzt genau, dass ich diese Landstrasse benutzen darf ohne irgendwelche Verkehrsregeln zu brechen.

Danke nochmals
kulmi84

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

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