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Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-004 / 3 Fehlerpunkte
Welche Besonderheiten ergeben sich in der kalten Jahreszeit beim Befahren von Alleen?
Nasses Laub sowie Reif-, Eis- und Schneeglätte sind vor allem auf gewölbten Fahrbahnen besonders gefährlich
Alleen sind im Winter besonders sicher, weil die Baumkronen die Straße vor Schnee schützen
Auf gepflasterten Fahrbahnen entsteht häufiger und überraschender Reif- und Eisglätte als auf anderen Fahrbahnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?
Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln
Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten
Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)
Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren
Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden
Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 261) wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.2018
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