Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sayuri
26.07.2005, 12:08 Uhr

rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

In vielen Städten ist es inzwischen ja in bestimmten Straßen oder allgemein erlaubt, daß Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraßenrichtung fahren.
Wenn nun so ein "GegendieRichtungRadler" aus einer Einbahnstraße von rechts kommt, hat er dann Vorfahrt?
Danke im voraus für Euere Meinung!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
26.07.2005, 12:24 Uhr

zu: rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

Natürlich, denn es gilt ja Rechts-vor-Links!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frankie
26.07.2005, 12:29 Uhr

zu: rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

Die Straße ist offiziell für Radfahrer in Gegenfahrrichtung freigeben.Daraus ergibt sich für mich auch ein Recht auf Rechts vor Links für die Radfahrer.
Einerseits, als Ortskundiger weiß man daß Fahrradfahrer aus der Straße kommen können, andererseits sieht man als Ortsunkundiger unter Umständen nicht daß es sich um eine Einbahnstraße handelt.Also müßte er sowieso langsamer an die Kreuzung fahren (vorrausgesetzt es sind keine Vohrfahrtsschilder vorhanden).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
26.07.2005, 12:43 Uhr

zu: rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

Bei uns im Ort ist auch so eine Einbahnstraße, auf der extra ein Radweg in die entgegengesetzte Richtung eingezeichnet ist. Und am Ende, also eigentlich am Anfang der Einbahnstraße, ist auf dem Radweg ein Vorfahrt achten Schild auf dem Boden aufgemalt. Also muss der Radler da warten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn die Verkehrslage unklar ist