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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern StefanM
25.07.2005, 15:10 Uhr

Untersuchung nach Anlage 5

Hi,

musst bald zu einer ärztlichen Untersuchung nach Anlage 5 der FeV.

Was erwartet mich dort? Hat jemand Erfahrung damit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
25.07.2005, 23:19 Uhr

zu: Untersuchung nach Anlage 5

Schaust du hier

http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=5

Wiener Determinationsgerät lautet die Knöpfchendrückmaschine. Ausgeruht und fit hingehen sonst geht die erste Runde schief :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern StefanM
26.07.2005, 08:07 Uhr

zu: Untersuchung nach Anlage 5

Wo kann ich denn so eine Untersuchung durchführen lassen?

Beim Gesundheitsamt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
26.07.2005, 15:09 Uhr

zu: Untersuchung nach Anlage 5

Die örtliche Führerscheinstelle gibt dir eine Liste der anerkannten Begutachtungsstellen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Auf eine Bundesstraße

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte