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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marianne
03.06.2005, 14:58 Uhr

Nachschulung?? 35 Euro Bußgeld!

ich habe einen Rechts-vor-Links Unfall verursacht, die Vorfahrt missachtet. Der Unfallgegner war jedoch viel zu schnell. Ich habe ein Bussgeld von 35 Euro bekommen. Muss ich jetzt mit einer Nachschulung rechnen? im Bußgeldbescheid steht außerdem: Dieser Bescheid wird nicht in das Verkehrszentralregister beim Kf-Bundesamt in Flensburg eingetragen.
Bitte Hilfe! Marianne

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern scarry
07.12.2005, 14:43 Uhr

zu: Nachschulung?? 35 Euro Bußgeld!

nein erst ab 40 euro ausserdem wurdes du ja nicht Verkehrszentralregister eingetragen du hast nur ein verwanungsgeld bekommen erst wenn du ein Busgeld bekommst mfg Scarry

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen diese Straße nicht benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011

Kraftfahrzeuge aller Art

Motorräder und Fahrräder, die geschoben werden

Handfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden