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30.05.2005, 14:46 Uhr

mpu

Hallo,

bin neu hier und hoffe ich bekomme Hilfe

Ich hatte einen Autounfall mit 1,2 Promille .Bin in einen Straßengraben gefahren ohne Fremdschaden.Ich bekam 10 Monate und zusätzlich eine MPU verordnet.Neulich hatte ich ein Gespräch mit 2 Polizeibeamten,die sagten mir es sei untypisch eine MPU zu machen bei 1,2 Promille .Außerdem bin ich Ersttäter.Sie sagten ich solleeinen Anwalt einschalten und gegen dieses Urteil klagen.Was meint Ihr dazu ?
habe ich eine Chance ??

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30.05.2005, 16:07 Uhr

zu: mpu

Ich bekam 10 Monate und zusätzlich eine MPU verordnet.

Wer hat denn angeblich die MPU "verordnet"? Die MPU wird nie vom Richter angeordnet, sondern immer von der unteren Verkehrsbehörde, d.h. von der Führerscheinstelle.

Ansonsten ist es richtig, dass eine MPU in der Regel erst ab 1,6 Promille verlangt wird, was aber nicht ausschließt, dass die Behörde auch schon bei einem geringeren Promillegehalt eine MPU anordnet. Die Behörde kann eine MPU immer anordnen, wenn sie Zweifel an deiner körperlichen, geistigen oder charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat. Hier besteht also ein gewisser Ermessenspielraum der Behörde.

Zum Anwalt kannst du natürlich trotzdem gehen, ob es was bringt, ist eine andere Frage.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- bis zum Ortsende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt an der nächsten Kreuzung Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101

Verkehrszeichen 1

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Verkehrszeichen 2