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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Centis
14.05.2005, 21:51 Uhr

8 Jahre Fahrverbot?

Hallo

ich hab von nem Bekannten gehört er hätte 8 Jahre den Führerschein weg weil er wie er sagt "bekifft gefahrern ist". Soweit ich das aber noch von der Fahrschule in Erinnerung hab muss man schon n bisschen mehr anstellen um 8 Jahre Fahrverbot zu kriegen, oder?
Von euch kann mir doch bestimmt irgendjemand sagen welche Delikte jemanden 8 Jahre einbringen, bevorzugt solche mit Drogen...

Außerdem würde mich noch interessieren in welche Akte/ Bußgeldstelle denn solche Delikte eingetragen werden. (Dafür gibts doch sicher ne Bezeichnung?)

Danke schon mal im Vorraus.

Centis

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
15.05.2005, 04:54 Uhr

zu: 8 Jahre Fahrverbot?

ich bin zwar grad übelst dicht, aber ich finde trotzdem, wenn man unter Drogen fährt FA weg für 10 Jahre

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- bis zum Ortsende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An Baustellen

An Einmündungen von Feldwegen

An innerstädtischen Kreuzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein