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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern westluke
12.01.2005, 14:54 Uhr

Probezeitverlängerung oder nicht???

Also :
Ich wurde vor nicht ganz einem Jahr angehalten und mir wurde vorgeworfen über rot gefahren zu sein(da war ich noch in der Probezeit). Da ich aber defenitiv nicht über rot gefahren bin und dafür einen Zeugen hatte habe ich Einspruch eingelegt und bin vor Gericht gegangen.Wurde dann Anfang Dezember verurteilt(da war ich nicht mehr in der Probezeit).

Und hier meine Frage:
Bezihen sich die Punkte dafür auf das Datum an dem es gescha(März letzen Jahres) oder auf das Datum an dem das Urteil rechtskräftig wurde(Dezember letzten Jahres)? Wenn ersteres der Fall wäre müsste ich ja mit einem Aufbauseminbar rechnen.

Schon mal danke im voraus. mfg westluke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.01.2005, 17:57 Uhr

zu: Probezeitverlängerung oder nicht???

Es zählt der Zeitpunkt der Tat. Wenn du tatsächlich Punkte bekommen hast, dann ist euch deine Probezeit noch nicht vorbei und du wirst noch eine Aufforderung zum Aufbauseminar bekommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die linke

Die rechte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

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