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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Niklas
11.01.2005, 18:17 Uhr

Verwarnungsgeld -> Probezeit

Servus miteinander,

ich bin noch in der Probezeit und bin Mitte November letzten Jahres von der Polizei an den Straßenrand gewinkt worden, nachdem ich auf dem Fahrrad eine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Jetzt kam der Brief, in dem mir das Vergehen zur Last gelegt wird, verbunden mit einem Verwarnungsgeld von 25,00 Euro.

Ich hatte mit einem Aufholseminar gerechnet, ein Verwarnungsgeld bedeutet aber doch keine weiteren Konsequenzen, keinen Punkt in Flensburg, kein Seminar, oder? Das alles droht einem doch nur nach einem Bußgeld, richtig?

Bin ich nach der Zahlung frei und habe meinen Führerschein so sicher wie und je? ;)

Bitte um eine schnelle Antwort,

niklas

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11.01.2005, 18:24 Uhr

zu: Verwarnungsgeld -> Probezeit

Ja, da brauchst du nichts befürchten.
Bei Verstößen als Radfahrer kommt normalerweise nur das halbe Bußgeld zur Anwendung.
Da du deshalb unter 40 € liegst, gibts auch keine Punkte und daher keine Nachschulung.
Zahl das Verwarngeld fristgerecht (sonst kommen nochmal 25,60 € Gebühren und Auslagen dazu) und freu dich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird