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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern raccoon
10.01.2005, 14:37 Uhr

Roller auf 25km/h drosseln

Hi!
Also ich hab mal ne frage. Ich werd bald 15 und will mir nen Roller kaufen. Da ich aber gelesen habe, dass man mit 15 erst 25 km/h Höchstgeschwindigkeit im Roller haben darf, wollt ich fragen, obs ne möglichkeit gibt, mir jetzt n Roller zu kaufen, den auf 25km/h zu drosseln (natürlich alles beim Tüff anmelden und so damits auch legal ist) und wenn ich 16 bin wieder hoch zu schrauben, natürlich auch legal.
So, und wie teuer würde das ganze anmelden und rumschrauben sein beim Tüff und mit anmelden und so? Jetzt ohne den Rollerpreis selbst.
Schon mal danke.
mfg, sven.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
10.01.2005, 14:43 Uhr

zu: Roller auf 25km/h drosseln

Erstmal solltest du wissen dass die Organisation TÜV heißt.

Und ja, es ist legal deinen Roller (max 50 ccm) auf 25 km/h zu drosseln und mim MofaFS zu fahren.
Kosten für Drossel um die 200 EURO.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern raccoon
10.01.2005, 16:07 Uhr

zu: Roller auf 25km/h drosseln

Mein ich doch, TÜV... =)
okay, und wie teuer ist die anmeldung beim TÜV,
hab gehört das das ziemlich teuer sein soll....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
11.01.2005, 11:04 Uhr

zu: Roller auf 25km/h drosseln

du darfst dann mit 16 trotzdem nicht schneller als 25 kmh fahren, es sei denn du machst nen neuen Führerschein --> 50er, 80er oder 125er Führerschein

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern