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Das FAHRTIPPS-Forum
 Philipp 
08.01.2005, 11:37 Uhr
Bestandschutz von Bullenfänger aufgehoben?
Hallo zusammen,
ich habe von einigen Seiten gehört, dass Frontbügel (Bullenfänger / Kuhfänger) verboten werden sollen, dies aber nur für neu Anbauten gilt.
D.h. es dürfen keine Bullenfänger mehr montiert werden.
Andere meinen, dass auch der Bestandschutz für bestehende Bullenfänger ganz oder teilweise aufgehoben werden soll.
Ist das überhaupt rechtlich möglich?
Hat jemand SICHERE Informationen dazu?
Danke,
Philipp
 DaRealAd
08.01.2005, 14:02 Uhr
zu: Bestandschutz von Bullenfänger aufgehoben?
Vielleicht hilft dir http://www.budich-rammschutz.de/recht.htm weiter.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren
Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf
Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren
Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird
Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte
Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?
Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will
Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält
Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten
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