Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Fassung des Inkrafttretens vom 23.07.2009. Letzte Änderung: siehe Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 17. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 43 S. 2023, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2009).

 
VI. Fahrerlaubnisregister
 Paragraf   Inhalt 
§ 48  Registerführung und Registerbehörden
§ 49  Zweckbestimmung der Register
§ 50  Inhalt der Fahrerlaubnisregister
§ 51  Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
§ 52  Übermittlung
§ 53  Abruf im automatisierten Verfahren
§ 54  Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 55  Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 56  Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 57  Übermittlung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
§ 58  Auskunft über eigene Daten aus den Registern
§ 59  Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 60  Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
§ 61  Löschung der Daten
§ 62  Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
§ 63  Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
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