Standspur mitbenutzen

»Soll man in Autobahnbaustellen eigentlich die Standspur mitbenutzen, wenn der linke Fahrstreifen blockiert ist?«

Mitmachen oder auf der Fahrbahn bleiben?

Normalerweise nicht.

Denn die Standspur bleibt tabu, auf ihr zu fahren ist grundsätzlich verboten. Sie soll nur den Rettungsfahrzeugen zur freien Durchfahrt dienen und dem restlichen Verkehr als Nothaltefläche. Aber es gibt neuerdings Ausnahmen, in letzter Zeit wurde oft eine solche Tafel gezeigt, die die Standspurbenutzung empohlen hat:

Hier wird Standspurbenutzung empfohlen

Neu geregelt in der StVO

Seit dem 1.1.2002 gibt es allerdings dieses amtliche Verkehrszeichen, das die Benutzung des Seitenstreifens vorschreibt. Wo es aufgestellt ist, muss(!) die Standspur wie eine rechte Fahrspur benutzt werden:

Seitenstreifen benutzen

Nun gut, wenn es denn so sein soll, dann bitte. Besonders gefährlich kann es übrigens werden, wenn, wie oben im Foto, von rechts eine Beschleunigungsspur einmündet und die Fahrer dort natürlich nichts ahnen.

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