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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frank
21.06.2003, 22:25 Uhr

Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

Hallo,

Ich wohne ziemlich abgelegen und in einer Gegend mit sehr viel Wald und zahllosen Waldwegen/Feldwegen, die sich teilweise besser fahren lassen als die mit Löchern übersähten Gebilde die sich Straße schimpfen.
Nun meine eigentliche Frage: Darf ich Feldwege und Waldwege befahren (PKW), wenn mich kein Schild wie "Durchfahrt verboten", "Privatweg" oder "Frei für Forstwirtschaft" daran hindern, also Feldwege/Waldwege die an ihrem Anfang und Ende keinerlei Beschilderung aufweisen.

Darf man sie zu jeder Tageszeit (also auch nachts) befahren, überhaupt nicht oder nur eingeschränkt. Ich habe keine Ahnung wie es mit der Rechtslage aussieht, da ich weder ind er STVO noch sonstwo Hinweise darauf gefunde habe und auch nicht genau wusste nach was ich suchen sollte.

Falls es nicht gestattet ist diese Wege zu befahren, was blüht einem wenn man es doch tut und mal rein angenommen der Polizei in die Hände fällt, gibt das nur ein kleines Ordnungsgeld, oder wie sieht das aus.
Wie gesagt ich spreche nur von Wegen OHNE Beschilderung, aber mich würde es irgendwie auch Interessieren, was das Befahren eines für PKW's gesperrten Waldweges für Strafen nach sich zieht.. nur aus Interesse

Thanks.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Oldie-Michael
21.06.2003, 22:33 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

Wenn ich mich an meine Fahrschul-Zeit richtig erinnere, darf man überall hin fahren, solange die Straße befestigt (=asphaltiert) ist und Schilder oder Poller das nicht verbieten / verhindern. Wenn der Feldweg auch gut ausgebaut ist, mancher Feldschütz und vor allem geplagte Anwohner bekommen wohl Provision. Also gute Fahrt in Eurer dubiosen Gegend.

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21.06.2003, 22:52 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

hmm.. also besfestigt sind die wenigsten.. aber Schilder haben auch die wenigsten..

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22.06.2003, 00:44 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Stand: 07.05.2002 (BGBl. I S. 1529)

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Feld- und Waldweg sind keine Fahrbahn und dürfen nur von berechtigten Personen (Jagdpächtern, Forstverwaltung/Förster, Bauern usw.) befahren werden, ebenso ist Parken verboten!

Radfahrer sind ausgenommen.

Es drohen je nach Forstgesetz bis zu 15.000 EUR Geldstrafe!!!

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22.06.2003, 01:02 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

*schluck* Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.. kann man die StVO online irgendwo einsehen, die Stelle wo du die Passage her hast?

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22.06.2003, 01:10 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

also unter § 2 "Straßenbenutzung durch Fahrzeuge" der StVO (Stand: 07.05.2002; BGBl. I S. 1529)(http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=2) gibt es keinen Hinweis auf die Wald- und Feldwege..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter Kotulla
22.06.2003, 09:20 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

Aus der StVO rührt kein spezielles Verbot zur Nutzung solcher Wege. Wenn nicht Verkehrszeichen die Einfahrt/Durchfahrt verbieten, so lässt sich aus dieser Vorschrift nichts herleiten.

Mögliche Einschränkungen können sich aus naturschutzrechtlichen Vorschriften oder bundes-/landesspezifischen Wald- und Forstgesetzen ergeben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frank
22.06.2003, 11:32 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

Also kann ich den Textauszug "Feld- und Waldweg sind keine Fahrbahn und dürfen nur von berechtigten Personen (Jagdpächtern, Forstverwaltung/Förster, Bauern usw.) befahren werden, ebenso ist Parken verboten!" vergessen? Ich weiss sowieso nicht woher dieser entnommen wurde, dem §2 der StVO sicherlich nicht..

Also alle Wege die keine Beschilderung wie Wasser-/Naturschutzgebiet, Privatweg, Fortsweg o.ä. aufweisen dürfen befahren werden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fred
22.06.2003, 14:32 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

Aufgrund der hohen Geldstrafen, würde ich es dir nicht empfehlen. 15.000 Euro Geldstrafe sind da noch wenig. Ein Freund mir ist auch mal unerlaubterweise durch einen Wald gefahren und er musste fast eine halbe Million Mark (damals gab es noch Mark) Verwarnungsgeld zahlen. Die ist der heute noch am abzahlen.

Nimm also besser die Strasse und kauf die für das gesparte Geld ein Haus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frank
22.06.2003, 15:27 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

hmm ich glaube man darf weder Wege mit oder ohne Schilder befahren:

http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/beric
hte/g-wald_BW/waldg46.htm

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
29.06.2003, 17:01 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

Also ich kenne folgende Situation:
Normalerweise sind alle Waldwege mit einen Fahrverbotsschild bezeichnet (roter Kreis, weißer Hintergrund) und dazu meistens ein Zusatzschild, daß das Befahren für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fahrräder erlaubt.

Ich kenne aber auch eine Ausnahme:
An diesem Waldweg steht in dem Schild mit dem roten Kreis 3,5 t, also nur eine Beschränkung für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Zusatzschilder sind keine vorhanden. Auf dieser Straße ist das Fahren mit PKW erlaubt! Vor der Einfahrt in den Wald kommt noch ein Wegweiser für die Ortschaft, die man durch den Waldweg erreicht. Man kann sie aber auch auf normalen Straßen erreichen. Allerdings sind alle Seitenwege an diesem Waldweg wieder mit oben genannten Verbotsschild und den Zusatzschildern gekennzeichnet.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frank
02.07.2003, 16:45 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

bei uns sind die wenigsten Waldwege mit überhaupt einem Schild versehen - weder Verbotssschild noch Zusatzschild.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Achim k
02.07.2003, 22:37 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

Ein Befahrverbot kann der StVO nicht entnommen werden. Nach der StVO kann ich auf allen Wegen (Fast) uneingeschränkt fahren, also auch auf Wald- oder Feldwegen.
Einschränkungen können nur dem Wald-/Forst- Naturschutzgesetz, oder wie es sonst auch heisst, entnommen werden. Diese Gesetze sind aber Landesrecht (und heißen überall anders). Auch hier ist aber kaum ein generelles Fahrverbot enthalten. Die Waldgesetze regeln meist das Befahrverbot von Waldwegen. Was ist aber ein Waldweg? Doch sicher nicht jeder Weg, der durch einen Wald führt.
Auch in Sachsen ist das Befahren von Waldwegen verboten. Waldwege sind aber Wege, die durch Zeichen (blaues Waldschild, analog dem Vorfahrtsstraßenschild) beschildert sind oder erkennbar nur für den Forstverkehr dienen. Also siehe doch mal in Euerem Waldgesetz nach.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marco
09.07.2003, 14:00 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

Hallo,

interessiere mich auch für diese Frage.
Auch in meiner Gegend gibt es viele Feldwege, deren Ein- und Ausgang keinerlei Beschilderung aufweisen.

Es muss doch dazu eine klare Rechtslage geben ?

Komme aus Niedersachsen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern PL
09.07.2003, 14:23 Uhr

Rechtslage

Die Straßenverkehrsordnung gilt nur auf rechtlich öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf tatsächlich öffentlichen Flächen. Erstere sind zum öffentlichen Verkehr nach dem Wegerecht gewidmete Flächen. Auskunft darüber kannst Du bei Deiner Gemeinde, dem Straßenverkehrsamt, Straßenbauamt usw. erhalten. Die zweite Alternative bezeichnet solche Flächen, die regelmäßig Privatgrund sind und die mit Zustimmung oder Duldung des Eigentümers/Berechtigten zur Benutzung (ggf. auch eingeschränkt) freigegeben sind. Das ist z.B. bei einem Volksfest der provisorische Parkplatz auf einer Wiese. Auf allen anderen Flächen gilt die StVO nicht.

Bei Feld- und Waldwegen, egal ob mit einem Einfahrtsverbot beschildert oder nicht, kann man regelmäßig davon ausgehen, dass diese Wege nicht zur Benutzung mit Kraftfahrzeugen für die Allgemeinheit freigegeben sind. Hinzu kommt, dass hier u.U. andere Vorschriften wie z.B. Waldgesetz, Landschaftsschutzbestimmungen, Naturschutzrecht zu beachten sind, die auch Vorschriften zum Befahren mit Kraftfahrzeugen enthalten können. Die dabei drohenden Bußgelder sind oft erheblich und mit den Kleckerlesbeträgen, die bei einem StVO-Verstoß fällig werden, nicht zu vergleichen.

Hinzu kommt, dass man nicht nur einen Ordnungsverstoß begeht, sondern auch eine sogenannte Besitzstörung nach dem bürgerlichen Recht, wenn man solche Flächen gegen den Willen des Eigentümers benutzt. Als Folge können daraus Schadensersatzansprüche für angerichtete Schäden resultieren.

Aus einer fehlenden Beschilderung zu folgern, dass man auf Feld- und Waldwegen unbeschränkt fahren darf, ist sehr gefährlich und kann viel Geld kosten. Natürlich gibt es auch nichtasphaltierte Schotterstraßen und -wege, die für Kraftfahrzeuge freigegeben sind. Das erkennt man aber häufig an vorhandenen Verkehrszeichen oder Anwohner sagen es einem, wenn man sie fragt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Iche
10.07.2003, 21:48 Uhr

zu: Feld-/Waldwege ohne Beschilderung -> Durchfahrt verboten?

Also fahre ich auf gut glück oder warte, bis der Förster mit das Befahren erlaubt? So steht es aber nicht in der Forstordnung!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern PL
11.07.2003, 11:45 Uhr

Umgekehrt

Also fahre ich auf gut glück oder warte, bis der Förster (oder die Polizei) mir wegen des unerlaubten Befahrens eine Anzeige verpasst und mich aus dem Wald hinausscheucht;-).

Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
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