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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss
- den Bus durchfahren lassen
- zunächst an der Haltlinie anhalten
- den Radfahrer durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte
Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?
Von der Geschwindigkeit
Von der Fahrbahnbeschaffenheit
Von den Sichtverhältnissen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Die Regel "rechts vor links"
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