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Auslandsführerschein
Krent
02.06.2012, 17:35 Uhr
Führerscheinlos 17 Jahre alt Roller mieten Süditalien
Hallo,
Meine Situation: Ich bin 17 Jahre alt, österreichischer Staatsbürger, habe keinen Moped(Mofa) Führerschein und mache gerade den L17-Autoführerschein wobei ich erst spät damit begonnen habe und deshalb noch nicht fertig bin. Mit Motorrollern mehr oder weniger ein wenig Fahrpraxis aber im Grunde bin ich Neuling. Meine Freundin, mit welcher ich hinfahre, hat so ziemlich die selben Voraussetzungen wie ich.
Ich fahre für zwei Wochen in den Süden Italien, zusammen mit meiner Freundin. (Umgebung Napoli, Sorrent) Um die Stadt und Umgebung besser besichtigen zu können, dachten wir uns, wir mieten ein oder zwei Motorroller.
Meine Frage/n:
1) Werde ich nur mit dem Personalausweis, einen Roller mieten können? Unter 18? Zumindest heißt es ja immer "im Süden schert man sich doch eh um nichts". Hat jemand Tipps?
2) Nachdem ich schon hin und wieder kleinere Stücke mit einer Vespa gefahren bin, stimmt die Meinung "kann ja keine Hexerei sein"? Und kommt man als derartiger Neuling in den kaotischen, süditalienischen Straßen zurecht?
3) Hätte jemand Empfehlungen ob und wo mein Vorhaben noch am ehesten durchführbar wäre? Links oder Beschreibungen zu Vermietern wären super
4) 2 Wochen einen Roller mieten (sowie Helm?). Wie viel kann das kosten? Eine kurze Schätzung wäre sehr hilfreich.
Ich danke schon jetzt sehr herzlich für jede Art von Antworten.
Peg
03.06.2012, 16:20 Uhr
zu: Führerscheinlos 17 Jahre alt Roller mieten Süditalien
Das wird wohl nichts, ohne Führerschein. Denn:
»Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien mit kleinen Maschinen bis zu 50 ccm Hubraum unterwegs sind, benötigen einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder. «
Quelle: http://www.mein-italien.info/nuetzliches/verkehrsb
estimmungen.htm
Auch wenn es nur der Info dient, kannst du hier nach den Preisen schauen:
http://www.biancoblu.com/deu/index.html
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge
Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge
Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte
Wer parkt?
Wer sein Fahrzeug verlässt
Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet
Wer länger als drei Minuten hält
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