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Auslandsführerschein

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27.10.2011, 12:27 Uhr

Dritt-Staaten Fuehrerschein in D. gueltig wenn vorher in EU-Staat gelebt?

Hallo,
unsere Situation ist folgende:
Mein Mann ist Mexikaner und hat einen mexikanischen Fueherschien. Wir haben die letzten Jahre in Irland gelebt, nun sind wir vor kurzem nach Deutschland umgezogen.
Aus verschiedenen Gruenden (hauptsaechlich Tueffeligkeit) hat mein Mann dort leider nie den irischen Fuehrerschien gemacht. Nun ist meine Frage, gilt sein mexikanischer Fuehrerschien jetzt in Deutschland fuer die naechsten 6 Monate oder zaehlt man da ab Eintritt in die EU Zone.
Bei welcher Behoerde koennte sonst ich mal anrufen und nachfragen? Ich kenn mich so garnicht aus.
Vielen Dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.10.2011, 13:58 Uhr

zu: Dritt-Staaten Fuehrerschein in D. gueltig wenn vorher in EU-Staat gelebt?

Die 6 Monate gelten ab Einreise nach Deutschland.
Zuständig für solche Sachen ist die Fahrerlaubnisbehörde.
Diese sitzt in der Regel in der zuständigen Kreisstadt angesiedelt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-110 / 3 Fehlerpunkte

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