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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bastelwastel
20.10.2011, 15:19 Uhr

Führerschein verloren

Ich habe vor 9 Jahren meinen Führerschein A1 verlohren und möchte jetzt die klasse B machen. Muss ich noch eine MPU machen wenn ich sowieso einen neuen Führerschein mache?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
20.10.2011, 15:29 Uhr

zu: Führerschein verloren

MPU? Blödsinn!

Hattest Du nicht seinerzeit mal im Fundbüro nachgefragt bzw. musstest Du den Führerschein nicht in der Zwischenzeit mal irgendwo vorzeigen?

Du musst nur mit einem aktuellen (biometrischen!) Foto von Dir im zuständigen Bürgeramt einen neuen beantragen. Bis zum Erhalt der Originalurkunde bekommst Du einen Ersatzpapier, damit Du (weiterhin) mobil sein kannst.

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
20.10.2011, 17:10 Uhr

zu: Führerschein verloren

Na, ich denke, dass Bastelwastel eine nette Umschreibuing für "seine Art des Verlustes" gefunden hat. ;o)
Wenn dir also auf Grund eines BTM-Deliktes, oder einer Alk-Fahrt das Kärtchen verloren ging und eine Neuerteilung an eine bestandene MPU gekoppelt wurde,
dann musst du die auch für eine FE einer neuen Klasse beibringen.
Schließlich wurde dir damals abgesprochen, ein verantwortlicher Fahrzeugführer zu sein. Dass es heute (nach 9 Jahren) anders ist, gilt es nun von dir zu belegen. Ansonsten müsstest du noch weitere 6 Jahre Geduld haben.
Machbar ist eine bestandene MPU -auch im ersten Anlauf- auf jeden Fall, wie viele Beispiele im Nachbarforum http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showf
orum=17
beweisen.
Dort findest du auch die nötige Vorbereitung.
Schaue einfach mal rein.
Viel Erfolg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Überholsignal

Als Rufzeichen

Als Warnsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren