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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zimbo
01.09.2011, 07:03 Uhr

Beschränkung C1, C1E

Wer kann mir helfen?
Ich habe im Feb. 1980 meinen FS Klasse 3 gemacht. 1999 wurde mir der Führerschein für 10 Monate entzogen. Also habe ich ihn im April 2000 nach Antragstellung wieder bekommen. Allerdings durfte ich dann nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t Fahren. Dieses Jahr hab ich den alten 3 er also bis 7,5 t beantragt und nach einigen Sachen die ich dafür erledigen mußte auch wieder erhalten. Allerdings mit beeschränkung ab dem 50 Lebensjahr.(Neue Untersuchung). Im Vorläufigen FS den ich erhalten hatte galt diese Beschränkung nur für CE! Im neuen Karten FS den ich jetzt bekommen hab gilt diese Beschränkung auch für C1 und C1E! Ist das jetzt korrekt oder nicht??? Würde mich riesig freuen hier vieleicht eine kompetente Antwort zu erhalten! Vielen Dank schon mal....Gruß Zimbo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
01.09.2011, 08:09 Uhr

zu: Beschränkung C1, C1E

Steht hier: http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/c1e.p
hp

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.09.2011, 13:25 Uhr

zu: Beschränkung C1, C1E

»Ist das jetzt korrekt oder nicht?«

Ja, das ist korrekt. Nur bei einer Umstellung eines alten Klasse-3-Führerscheins in einen Kartenführerschein würden die Klassen C1/C1E nicht befristet. Bei einer Neuerteilung nach vorheriger Entziehung werden auch diese Klassen befristet.

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