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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aleksejs
13.06.2011, 22:26 Uhr

Führerschein im Ausland als Ausländer

Hallo!

Ich habe folgende frage: Ich bin Staatsbürger von Lettland (EU) und habe auch ein Wohnsitz dort schon seit 20 Jahre. Jetzt möchte ich dort meine Führerschein machen, jedoch lebe ich hier in Deutschland schon seit 4 jahren, mit kleinen Urlaubs ausflügen nach Lettland. Als ich alle Artikeln gelesen habe ist es mir immer noch nicht klar, ob der 185 tage Regel gilt für mich auch, oder nicht ?
Zu erst habe ich gedacht das die Regeln gelten nur für Deutsche Staatsbürger, aber jetz bin ich irgentwie unsicher.

Danke,

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aleksejs
13.06.2011, 22:29 Uhr

zu: Führerschein im Ausland als Ausländer

P.S. ein Wohnsitz in Deutschland habe ich auch schon lang.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.06.2011, 23:46 Uhr

zu: Führerschein im Ausland als Ausländer

Hallo! :)

Eine ausländische Fahrerlaubnis ist nur gültig, wenn der Inhaber sich 185 Tage in diesem Land aufgehalten hat.
Das gilt für Deutsche und Nichtdeutsche.
Durch die Regelung sollen gerade solche "Urlaubsführerscheine" verhindert werden.

MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mana
19.12.2011, 15:38 Uhr

zu: Führerschein im Ausland als Ausländer

Ich habe zu diesen 185 Tage eine Frage: Ich komme aus Brasilien und würde gerne meinen Führerschein gerade in Brasilien machen. Ich wohne aber in Deutschland. Meine Frage ist: Müssen diese 185 im Ausland am Stück verbracht werden? Denn ich darf gar nicht länger als 180 Tage am Stück im Ausland sein, sonst verliere ich meine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Aber wenn diese 185 nicht am Stück gerechnet werden müssen, sondern z. B. innerhalb eines Jahres verteilt, dann sieht es schon anders aus!

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