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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pit-1
24.10.2010, 13:09 Uhr

Fahrlehrer-Gesetz

Hallo Kollegen,weiß jemand bescheid, ob ich als Fahrschulbetreiber,immer nur die Fahrlehrklassen ausbilden darf die ich selbst besitze,oder kann ich auch einen Fahrlehrer einstellen der zb. Klasse A, ausbilden darf, und dann Klasse A über meine Fahrschule anbieten,habe gehört da gab es eine Gesetzes-Änderung, bzw wo könnte man da Infos einholen?, grüsse

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.10.2010, 20:55 Uhr

zu: Fahrlehrer-Gesetz

Der Inhaber der Fahrschulerlaubnis muss alle Klassen, in denen eine Ausbildung stattfinden soll, auch selbst besitzen. Es reicht also nicht aus, dass nur ein angestellter Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A besitzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dvpi
23.11.2010, 13:52 Uhr

zu: Fahrlehrer-Gesetz

Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 10 Abs. 2 FahrlG http://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg/__10.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
28.11.2010, 18:38 Uhr

zu: Fahrlehrer-Gesetz

Das Fahrlehrergesetz sagt dir eindeutig,dass du mit der Fahrlehrerlaubnis
nur die Klassen ausbilden kannst,die in deinem Fahrlehrerschein einge-
tragen sind. Aus der Grundklasse BE,die heute im Anfang ausbebildet
wird,erbibt sich auch nur die klassen B und E. Auf zum Kurs der Klasse A
oder einen anstellen mit Klasse A.
Eine private Frage bist du noch im Besitz von Lehrmaterial.Ich möchte in
nächster Zeit eine Fahrlehrerschule besuchen.Kann aber noch 1 Jahr
dauern.Etwas anschaulisches hierfür wäre toll.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-113 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer neu angelegten Straße durch bewaldetes Gebiet. Womit müssen Sie rechnen?

Wild überquert unerwartet die Fahrbahn

Mit einem Hindernis durch einen Wildunfall

Auf neu angelegten Straßen sind Wildunfälle nicht zu befürchten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Regel "rechts vor links" beachten

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Fahrzeugen Vorrang gewähren