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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern w313g
23.04.2010, 18:16 Uhr

Autobahn - Fußgänger

Ist es erlaubt, als Fußgänger am Straßenrand einer Autobahn zu laufen?

wg313@t-online.de

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Käy Cee
23.04.2010, 20:41 Uhr

zu: Autobahn - Fußgänger

Ja klar ist das erlaubt, deshalb werden leute die zu Fuss die Autobahn entlang gehen auch von der Polizei eingesammelt.

Has du noch nie Radio gehört?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.04.2010, 21:13 Uhr

zu: Autobahn - Fußgänger

§ 18 Abs. 9 StVO:
"Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.04.2010, 21:49 Uhr

zu: Autobahn - Fußgänger

Was ist ein Straßenrand der BAB?
Der Standstreifen?
Irgendwie muss man doch vom Pannenort zur Notrufsäule kommen, oder absichern....
" Hinter der Leitplanke spazieren", sagen nur die, die es noch nicht machen mussten.

Ich war einmal sehr dankbar dafür, dass mich die Polizei "aufsammelte", als ich mitten in der Nacht mit ner Moppedpanne stehen blieb.
Da hat sicher auch ein Verkehrsteilnehmer einen Fußgänger auf der BAB gemeldet (das Krad war aber sicherlich nicht gut zu sehen, mit nur einem Blink- und Rücklicht).
Die wussten nämlicher sicher dass ich da war. Kamen sie mir doch schon ein paar 100 Meter mit Blaulicht entgegen.

Ärger gab es in keinster Weise, im Gegenteil: Kaffee und Musik bekam ich im Streifenwagen, bis der ADAC vor Ort war. :o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt