Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern josh33
04.09.2009, 19:00 Uhr

Thaiführerschein in Deutschland

Mir wurde vor einem Monat mein deutscher Führerschein wegen Alkohol am Steuer eingezogen.Ich besitze aber noch einen thailändischen Führerschein und habe auch einen gemeldeten Zweitwohnsitz in Thailand.Darf ich mit diesem Führerschein hier weiterfahren oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.09.2009, 21:11 Uhr

zu: Thaiführerschein in Deutschland

natürlich nicht.
fährst du doch, ist es eine straftat die u.a. auch mit einzug des fahrzeuges geandet werden kann.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.09.2009, 01:38 Uhr

zu: Thaiführerschein in Deutschland

Hallo? Ich begreife schon die Frage nicht.

Zuerst gefährdest Du hier in Deutschland durch Fahren unter Alkoholeinfluss Dein eigenes und fremder Leute Leben.

Folgerichtig entzieht man Dir

a) zur Vermeidung weiterer Gefährdung von Unbeteiligten und

b) zur Strafe für Dein Fehlverhalten

die deutsche Fahrerlaubnis.

Selbst wenn Du noch hundert andere Führerscheine aus irgendwelchen Bananenrepubliken besitzen magst:

Hier ist Deine Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr definitiv nicht mehr erwünscht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
07.09.2009, 23:53 Uhr

zu: Thaiführerschein in Deutschland

1) Eine ausländische Fahrerlaubnis ist nur unter gewissen Bedinungen in Deutschland gültig. (Z.B. darf kein deutscher Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbes bestanden haben und nachdem ein Wohnsitz in Deutschland begründet wird, gilt die FE nur auf 6 Monate befristet). Daher vermute ich, dass deine Thai-FE sowieso hierzulande überhaupt keine Gültigkeit mehr hat.
2) Wenn dir eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürftest du auch mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis nicht fahren und müsstest ggf. eine Nutzungserlaubnis bei der Führerscheinstelle beantragen.
3) Ob du in Thailand noch fahren darfst, bestimmt sich nach dem dortigen Recht. Darauf hat der Entzug der deutschen FE aber vermutlich keinen Einfluss, solange deine Thai FE noch hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern josh33
12.09.2009, 11:02 Uhr

Danke

Echt mal ne nette Antwort.Nicht so wie die zwei Vollpfosten davor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.09.2009, 07:44 Uhr

zu: Thaiführerschein in Deutschland

ein vollpfosten zum anderen: ob te überhaupt verstanden hat was darealad geschrieben hat ?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Rechtsabbieger müssen warten

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?

Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist

Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet

Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen