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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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20.03.2009, 14:02 Uhr

Verhalten bei Herannahen von Rettungsfahrzeugen

Hallo erstmal, bin neu hier,
hatte heute folgende Situation: Ich stand an einer Apelkreuzung hinter einem Bus und wollte rechts abbiegen. Als es grün wurde und wir beim Einfahren in die Kreuzung waren, bemerkte ich hinter mir ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Sirene. Ich bin hinter dem Bus ganz rechts langsam aus dem Kreuzungsbereich herausgefahren und habe dann hinter dem Bus rechts gehalten. Ein böser Blick aus dem Rettungswagen singnalisierte mir wohl, dass ich eine Fehler gemacht habe. Was habe ich hier falsch gemacht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.03.2009, 16:30 Uhr

zu: Verhalten bei Herannahen von Rettungsfahrzeugen

Über einen "Blick" würde ich mir nicht allzu viele Gedanken machen.
Der Besatzung von Rettungsfahrzeugen ist es nicht verboten, während der Fahrt aus dem Fenster zu gucken, vielleicht fanden die Dich hübsch oder die mochten Dein Auto.
Will sagen: Man kann kaum sagen, was "der Blick" sagen sollte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

Der grüne Pkw muss warten

Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen

Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben