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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rob11
21.11.2008, 16:57 Uhr

In den Graben gefahren, Nachschulung?

Hallo,
ich bin Zivi bei nem Fahrdienst und hab heute in einer Kurve bei Schnee und Glätte die Kontrolle über meinen Dienstwagen verloren (ins Schleudern geraten) und bin auf der gegenüberliegenden Straßenseite in den Graben gefahren. Auf anraten eines Taxifahrers habe ich bei der Polizei angerufen, die den ADAC zu mir geschickt hat, der mich dann rausgezogen hat.

Es ist überhaupt kein Schaden entstanden, weder an meinem Auto noch sonst irgendwo (keine Leitplanke oder so).

Ich bin aber noch in der Probezeit. Die Polizei hat per Telefon mein Kennzeichen erfasst und auf diesem ADAC-Zettel, den ich unterschreiben musste, war "Unfall" angekreuzt.

Muss ich mit Punkten und einer Nachschulung rechnen?
Wie teuer wird das Rausziehen durch den ADAC etwa?

Bitte klärt mich auf, ich bin grad total fertig deswegen.

Robert

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rob11
21.11.2008, 17:02 Uhr

zu: In den Graben gefahren, Nachschulung?

Tut mir leid, ich dachte ich hätte den "Probezeit"-Forenbereich ausgewählt. Wäre nett, wenn ein Moderator das Thema in den richtigen Bereich schieben könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaktus
21.11.2008, 17:12 Uhr

zu: In den Graben gefahren, Nachschulung?

"Tut mir leid, ich dachte ich hätte den "Probezeit"-Forenbereich"

Noch ein armer Schlucker mit dem das Forum macht was es will.
:-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
21.11.2008, 17:25 Uhr

zu: In den Graben gefahren, Nachschulung?

ohne mir jetzt 100 % sicher zu sein, glaube ich, dass wenn die Polizei nicht vor Ort war um den Unfall aufzunehmen, dann bleibt dir auch das Bußgeld/Probezeitmaßnahmen erspart.
Die haben nur für dich den ADAC angerufen.

Bei den Kosten würde ich mir keine Sorgen machen...da keinerlei Schaden entstanden ist. Ich tippe mal so auf um die 100 euro...wobei das schon hochgegriffen ist meiner Meinung nach.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden