Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XDTobi
06.11.2008, 21:48 Uhr

Rallox Roller

Hey Leute ist der Roller empfehlenswert?

http://www.rallox.de/product_info.php?info=p141_Mo
torroller-RALLOX-50QT-28-orange.html&XTCsid=45
178ioqim38ouns1709uvlgr5


Und da er nur 2 KW hat frag ich mich rennt der überhaupt 50 Km/h xD wundert mich...

Vielen Dank schonmal im vorraus :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.11.2008, 00:15 Uhr

zu: Rallox Roller

Hat der überhaupt Garantie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XDTobi
07.11.2008, 13:20 Uhr

zu: Rallox Roller

Hey Georg hast du des net letztens geschrieben?


Jeder neue Roller, den du von einem Händler kaufst, hat zwei Jahre Garantie. Wenn in diesen zwei Jahren etwas kaputtgeht, dann muss der Händler das reparieren, ohne dass dir dafür Kosten entstehen. Ausgenommen davon sind Verschleißteile, also Reifen, Glühlampen, Öl, Luftfilter, Bremsbeläge etc. und natürlich auch Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder durch einen Unfall.

Wenn du einen gebrauchten Roller von einem Händler kaufst, dann kann der die Gewährleistungszeit von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen.

Darüber hinaus kann der Hersteller (freiwillig) noch eine Garantie geben, z.B. auf die Lackierung oder gegen Durchrostung. Das ist bei Rollern m.W. aber eher unüblich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.11.2008, 14:59 Uhr

zu: Rallox Roller

na, der georg ist schon etwas älter, sieh es ihm nach.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.11.2008, 17:24 Uhr

zu: Rallox Roller

»Ich denke, ihr beiden habt den Wortwitz von Georg_g nur nicht verstanden ;o)«

Danke. Ich dachte schon, es würde keiner verstehen ...

;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.11.2008, 18:25 Uhr

zu: Rallox Roller

leider hat peg mein posting nicht verstanden.

aber die ist ja auch schon etwas älter.


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.11.2008, 13:08 Uhr

zu: Rallox Roller

Wir sind auf jeden Fall so alt, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist längst abgelaufen ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Geschwindigkeit vermindern

Höchste Aufmerksamkeit

Bremsbereitschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?

Beim Abbiegen kann das Anbaugerät ausschwenken

Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind

Zugmaschinen können wegen ihrer niedrigen Geschwindigkeit immer gefahrlos überholt werden