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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern halbini
01.08.2008, 00:09 Uhr

versicherung b17

Hi, n freund hat gesagt, dass man mit dem führerschein nicht auf das auto das man fährt versichert sein muss sondern lediglich der begleiter. ich kann das nich ganz glauben.

stimmts oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
01.08.2008, 01:31 Uhr

zu: versicherung b17

Es ist immer das Auto versichert.

Wer - im Falle eines Unfalls - der Fahrer war, ist von untergeordneter Bedeutung.

Allerdings kann in einem Versicherungsvertrag vereinbart worden sein, dass der Fahrer ein gewisses Mindestalter haben muss. Wenn nach einem Unfall deutlich wird, dass gegen diese Vereinbarung verstossen wurde, hat die Versicherung das Recht, ihrerseits den Versicherungsnehmer auf Schadensersatz zu verklagen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein