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Auslandsführerschein


 
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06.12.2007, 14:22 Uhr

zu: Führerscheinumschreibung

Hallo, willkommen im Forum.
Ausländische Fahrerlaubnisse werden in der BRD in der Tat nur anerkannt, wenn der Inhaber sich mindestens 185 Tage im betreffenden Staat aufgehalten hat.

Eine mögliche Umschreibung setzt zunächst die Anerkennung voraus. Die Bedingungen, zu denen eine ausländische FE umgeschrieben wird, regelt § 31 FeV. LKW- Führerscheine werden grundsätzlich nur nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung umgeschrieben.

mfG
Durban

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06.12.2007, 14:28 Uhr

zu: Führerscheinumschreibung

EDIT:
»
In Ihrer Seite steht aber, das Führerscheine aus Kanada, Manitobe ohne erneute Prüfung umgeschrieben wird.
«


Im oben angesprochenen § 31 FeV, genauer gesagt in dessen Anlage 11, sind einige Staaten angegeben, dessen Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden können, ohne die Prüfungen erneut zu absolvieren; bei einigen Staaten werden beide, bei anderen nur eine Prüfung "erlassen".
Auch Kanada ist in Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführt, wobei es unterschiedliche Regelungen die verschiedenen Bundesstaaten Kanadas gibt.

Jedoch bezieht sich diese Anlage 11 nur auf PKW- Fahrerlaubnisse. Für LKW- FEs müssen die Prüfungen wiederholt werden. Möglicherweise wird das aus dem Text auf dieser Seite nicht ganz deutlich.

In allen Fällen werden ausländische Fahrerlaubnisse aber nur unter Einhaltung der 185-Tage- Regelungen anerkannt bzw. umgeschrieben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109 / 3 Fehlerpunkte

Etwa 80 m vor Ihnen hält ein Schulbus auf der Fahrbahn. Können daraus Gefahren entstehen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109

Nein, weil an jeder Schulbushaltestelle Schülerlotsen den Verkehr sichern

Ja, weil Kinder nicht immer auf dem kürzesten Weg die Fahrbahn überqueren

Ja, weil Kinder häufig über die Straße rennen, um den Bus noch zu erreichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An innerstädtischen Kreuzungen

An Einmündungen von Feldwegen

An Baustellen