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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
warringham
09.11.2007, 11:45 Uhr
Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße
Hallo,
wer kann mir hierzu etwas sagen:
Ich wohne an einer öffentlichen Straße in einer geschlossenen Ortschaft. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist das Rathaus und ein kleiner Bahnhof. Zwischen diesen beiden Gebäuden sind 8 Parkplätze die bis vor wenigen Tagen von jedem der dort parken wollte kostenfrei nutzbar waren. Vor Monaten bin ich von einem Behörden Mitarbeiter angesprochen worden, den am nächsten zum Rathaus liegenden Parkplatz nicht zu besetzen, da dieser für den Bürgermeister sei. Ich schätze die Arbeit des Bürgermeisters sehr, doch ist er priviligierter als ich, dass ihm dieser Parkplatz zusteht?! Die Öffentlichkeit und ich haben dies ignoriert und nun hat die Behörde 2 Schilder aufgestellt und reserviert 2 Parkplätze mit dem Text:
Dienstfahrzeuge Gemeinde XY
Ich unterstelle mich ungerne der Obrigkeit, wenn dies nicht nötig ist. Wer kann mir sagen, ob ich diese Schilder getrost ignorieren darf? Denn warum soll ich mir als Anwohner einen Parkplatz mühsam suchen müssen, besonders in den Zeiten wo die Behörde nicht arbeitet...in der Woche von 16:00 - 8:00 und das gesamte Wochenende. In diesen Zeiten steht kein Fahrzeug der Gemeinde auf diesen Plätzen.....reseviert sollen sie trotzdem sein! Das kann doch wohl vor keinem Verkehrsgericht im Falle eines Falles stand halten, oder?! Dürfen diese Schilder ignoriert werden? Auch während der Arbeitszeiten der Behörde?
Ich bin sehr gespannt!
Danke schon im vorraus!
schnullerbacke
09.11.2007, 14:14 Uhr
zu: Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße
Hallo.
lies dir mal den folgenden Thread aus dem Verkehrsportal durch:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=57288&hl=reservierung+stellplatz
So wie du es geschildert hast, ist diese Art von "Privilegierung" des sehr ehrenwerten Herrn Bürgermeisters unzulässig.
warringham
09.11.2007, 15:17 Uhr
zu: Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße
Na dann scheint das ja eine klare Angelegenheit zu sein - wie ich es auch angenommen hatte.
Vielen Dank Euch!
Es sei denn, jemand hat noch einen Gedanken dazu ;-) mehr Meinungen sind natürlich immer hilfreich.
Georg_g
09.11.2007, 15:44 Uhr
zu: Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße
Als vor Monaten noch kein Schild dort angebracht warm, durftest du dort parken. Der damalige Hinweis des Behörden-Mitarbeiters war insofern unerheblich.
Jetzt ist aber ein Verkehrszeichen dort angebracht, das das Parken nur für Dienstfahrzeuge gestattet, also darfst du dort logischerweise nicht mehr parken. Die einzige Möglichkeit wäre noch zu überprüfen, ob das VZ dort behördlich angeordnet wurde. Davon gehe ich aber mal aus, da die anordnende Behörde wohl die gleiche ist, wie jene, die dort ihre Fahrzeuge parken will.
@ Kahleberger:
»Vor 18 Jahren wurden Privilegien, die sich eine kleine Gruppe von Menschen angeeignet hatten, abgeschaft. Durch eine Revolution!«
Naja, ich würde sagen, dass die Privilegien nur etwas hin- und hergeschaufelt wurden und jetzt von anderen Personen in Anspruch genommen werden.
warringham
09.11.2007, 16:01 Uhr
zu: Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße
Es ist kein Verkehrsschild angebracht! Kein Verkehrszeichen!
Lediglich ein Schild, schwarze Schrift, weisser Grund mit dem Text:
Reserviert für Dienstfahrzeuge der Gemeinde XY
Das kanns doch im öffentlichen Verkehrsraum bindend sein?
Georg_g
09.11.2007, 18:04 Uhr
zu: Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße
»Es ist kein Verkehrsschild angebracht! Kein Verkehrszeichen!
Lediglich ein Schild, schwarze Schrift, weisser Grund mit dem Text:«
Aber das Schild mit dem Text ist doch ein Verkehrszeichen! Die Beschilderung ist zwar nicht ganz korrekt, denn man müsste entweder das Zeichen "Parkplatz" mit dem Zusatzzeichen "nur für Dienstfahrzeuge der Stadt" anbringen, oder genau umgekehrt ein Zeichen "(eingeschränktes) Haltverbot" mit dem Zusatzzeichen "ausgenommen Dienstfahrzeuge".
Ich halte die Beschilderung dennoch für unmissverständlich und würde es nicht darauf anlegen hier zu parken.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-108-B / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?
Weil die Fahrbahn durch den falsch parkenden Pkw verengt ist
Weil die Fahrbahn glatt ist
Weil die Sicht durch die Kurve behindert ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?
An der Haltlinie anhalten
An der Sichtlinie anhalten
Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
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