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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Parker Lewis
02.11.2007, 15:07 Uhr

Keine Parkmöglichkeit im Umkreis eines Krankenhauses

Hallo Zusammen,

mich würde interessieren, ob Jemand zu folgendem Sachverhalt Hintergrundinfos hat:

Vor Kurzem mußte ich aufgrund eines Notfalls in eine andere Stadt, um dort einen Angehörigen auf der Intensivstation des Krankenhauses zu besuchen.
Ich kenne mich in dieser Stadt nicht aus, wurde spontan angerufen, dass mein Angehöriger dort schwer verletzt liegt und bin sofort los.
Es blieb mir somit verständlicherweise keine Zeit mehr, mich im Internet nach Parkmöglichkeiten zu erkundigen. Ehrlich gesagt, war dies auch das Letzte, an was ich in diesem Moment gedacht habe.
Weder vor dem KH, noch in den Querstrassen habe ich einen Parkplatz gefunden. Überall nur Bewohnerparkplätze. In meiner Not habe ich dann dort geparkt, einen Starfzettel erhalten und muss nun 15 Euro bezahlen. Im KH an der Anmeldung konnte mir ebenfalls keine Auskunft zu Parkmöglichkeiten gegeben werden.

Ich frage mich nun, ob dies nicht schon an Ausnutzung der Notlage grenzt. Ich bin sehr enttäuscht über die städtische Organisation, Freundlichkeit einer Stadt und Unüberlegtheit.

Sicherlich ist dies ein Ausnahmefall, aber gerade im Hinblick auf eine Krankenhausbesuch, sollte dies eine kalkulierbare Situation sein, die eine Stadt doch regeln könnte.
Ich bin bereit, für das Parken zu zahlen: Nur wenn es noch nicht einmal diese Möglichkeit dazu gibt, weiß ich nicht, wie ich über soetwas denken soll.

Ich werde in jedem Fall Widerspruch einlegen und versuche mich auf Sittenwidrigkeit zu berufen.

Was haltet ihr davon?

Gruß
P.L.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.11.2007, 17:22 Uhr

zu: Keine Parkmöglichkeit im Umkreis eines Krankenhauses

Wieso wurde deine Notlage ausgenutzt? Es ist doch eher umgekehrt: Du hast die vermeintliche Notlage ausgenutzt, um nicht lange nach einem Parkplatz suchen zu müssen.

Das Gesetz kennt den rechtfertigenden Notstand: In einer echten Notsituation (z.B. wenn du einen Schwerverletzten ins Krankenhaus bringen willst), hättest du das Parkverbot missachten dürfen. Da du ja aber nur jemanden besuchen wolltest, lag keine Notlage vor. Es ist ja durchaus verständlich, dass man in einer solchen Situation möglichst schnell ins Krankenhaus kommen will, aber der Verletzte auf der Intensivstation war ja in diesem Moment nicht auf deine Hilfe angewiesen, sodass du auch noch 5 Minuten Zeit gehabt hättest, um nach einem Parkplatz zu suchen.

Einen Einspruch mit Sittenwidrigkeit zu begründen, dürfte allenfalls für Heiterkeit auf der Bußgeldstelle sorgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
02.11.2007, 23:25 Uhr

zu: Keine Parkmöglichkeit im Umkreis eines Krankenhauses

Und ich dachte jedes Krankenhaus hätte einen Parkplatz sowohl für Besucher als auch für Mitarbeiter?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
03.11.2007, 12:30 Uhr

zu: Keine Parkmöglichkeit im Umkreis eines Krankenhauses

Mich würde jetzt auch mal interessieren ob der Parkplatz voll war oder ob es gar keinen gab. Ich habe noch nei ein Krankenhaus komplett ohne Parkplätze gesehen...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

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Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird