Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dragoness
29.10.2007, 14:09 Uhr

Motorradführerschein in UK

Ich besitze den dt. PKW-Führerschein Klasse 3 schon seit längerem (1994?). Wie auch immer, ich möchte jetzt den Motorradführerschein machen - und zwar in Schottland, weil ich dort meist fahre(n werde). Meine Fragen, wenn ich dort einen normale Erlaubnis für Maschinen > 500cc habe:

1) kann ich dann auch Maschinen > 500cc hier fahren?
2) Oder muß ich hier eine zusätzliche Prüfung machen?
3) Muß ich eine bestimmte Zeit warten (gelten 2 Jahre Probezeit leistungseingeschränkt und wenn ja, wie eingeschränkt)? Kann ich in dieser Zeit nur kleinere Maschinen fahren? Wenn ja, WIE klein? (bis 50cc kann ich ja jetzt sowieso durch die Gegend kutschieren)
4) Kann ich das Ding einfach in Deutschland umschreiben lassen bzw. noch ein zusätzliches Formular ausfüllen, welches den Führerschein auf ewig und 3 Tage auch hier gültig sein läßt? Welches Formular in welcher Zeitspanne?
5) Was muß ich noch beachten, wenn ich ein größeres Motorrad sowohl hier als auch in UK fahren will (ja, abgesehen von den Straßenregeln und der falschen Fahrseite)?
6) Wenn mein Mann hier nach Deutschland zieht (er ist Schotte mit entsprechenden Führerscheinen), muß er sich dann in einer bestimmten Zeit registrieren oder gelten dann seine Papiere, weil EU?
7) Und wenn alles nicht hinhaut bzw. wenn alles zu kompliziert ist, gilt ein in Deutschland gemachter Führerschein auf ewig auch in UK?

Für Eure Hinweise - auch wenn nur in Teilen - und Euer Wissen wäre ich sehr dankbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dragoness
29.10.2007, 14:15 Uhr

zu: Motorradführerschein in UK

Achja, ich hatte vergessen, daß ich dort bei meinem Mann einen angemeldeten Wohnsitz habe, aber trotzdem in Deutschland wohne. Mein Zweitwohnsitz ist in Schottland. Gilt für mich trotzdem die 185-Tage-Regelung?

"Wenn es keine beruflichen Bindungen gibt, so müssen die persönlichen Bindungen eine enge Beziehung zum Wohnort erkennen lassen."
(vgl. Art. 9 Richtlinie 91/439/EWG) Das wäre ja in meinem Fall erfüllt: Mann dort, Zweitwohnsitz in unserer Wohnung, etc. - obwohl ich mich physisch hauptsächlich in Deutschland aufhalte ...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung durch die Bedienung

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung ist ausgeschlossen