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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
28.06.2007, 12:50 Uhr

Frage zum Fahrverbot

Hallo,

Ich war gerade mit ein paar Leuten am diskutieren wegen Fahrverbot! Jemand behauptet, dass man trotz Fahrverbot (Klasse B) noch Mofa fahren darf! stimmt dass? kann ich mir nicht vorstellen!

Vielen Dank! Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
28.06.2007, 13:18 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

Das hängt von deinem Alter ab. Wenn du vor 1962 (?) geboren bist darfst du Mofas bis 25 km/h ohne Führerschein fahren.

Crashkid

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.06.2007, 13:36 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

Ein Fahrverbot (nicht zu verwechseln mit der Entziehung der Fahrerlaubnis) gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Mofas. Wer also ein Fahrverbot hat (z.B. rote Ampel ab 1 Sekunde, 0,5 Promille, Geschwindigkeitsüberschreitung), der darf während der Dauer des Fahrverbots auch kein Mofa führen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
28.06.2007, 14:41 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

beim entzug der des fs darf man noch mofa fahren, da dafür kein fs sondern nur eine prüfbescheinigung nötig ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Vorsichtig links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren