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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MiBra
05.06.2007, 14:17 Uhr

BF (Führerschein mit 17) und Ausnahmegenehmigung

Hallo,
ich mache gerade den FS mit 17. Ein Bekannter hat gesagt, dass es möglich wäre, sich eine Ausnahmegenehmigung zu besorgen mit der ich dann ohne Begleitung der Eltern zur Schule und zurück (aber auch nur diese Strecke) fahren dürfe.
Kann mir da jemand genauere Informationen geben?

Michael

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
05.06.2007, 15:22 Uhr

zu: BF (Führerschein mit 17) und Ausnahmegenehmigung

Doch, ich glaube die gibt es auch.
Allerdings werden die Behörden sicherlich fragen wie du jetzt zur Schule kommst. Und ich weiß nicht was du darauf antworten solltest, wenn du jetzt auf die gleiche Schule gehst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.06.2007, 16:18 Uhr

zu: BF (Führerschein mit 17) und Ausnahmegenehmigung

Es gibt keine Ausnahmen zur Begleitung, streng genommen ist es eine Ausnahme vom Mindestalter zum Erwerb einer Fahrerlaubnis. Die Anforderungen daran sind, wie Chrashkid schon andeutet, sehr hoch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MiBra
05.06.2007, 17:58 Uhr

zu: BF (Führerschein mit 17) und Ausnahmegenehmigung

Schade, aber danke für die Info ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.06.2007, 18:54 Uhr

zu: BF (Führerschein mit 17) und Ausnahmegenehmigung

Wenn es so einfach wäre, wärst Du aus Deiner Klasse bestimmt nicht der einzige :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

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Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-110 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind Motorradfahrer besonders gefährdet?

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